Zusatz-AGB
Beratung in den Bereichen Sicherheit und Brandschutz

Paladin Protectus – Alexander Michelson

Diese Zusatz-AGB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Master-AGB) von Paladin Protectus.

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Zusatz-AGB gelten für alle Beratungsleistungen von Paladin Protectus in den Bereichen
Sicherheit und Brandschutz.
(2) Sie gelten sowohl für Privatkunden (Verbraucher) als auch für Unternehmer (B2B).
(3) Die Beratungsleistungen können insbesondere umfassen:
– Sicherheits- und Gefährdungsanalysen,
– Risikoanalysen,
– organisatorische Sicherheits- und Brandschutzkonzepte,
– Begehungen, Bewertungen und Stellungnahmen,
– konzeptionelle Empfehlungen und Maßnahmenkataloge.

§ 2 Vertragsgegenstand und Charakter der Leistung
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer fachlichen Beratungsleistung.
(2) Es wird kein bestimmter Erfolg geschuldet.
(3) Die Beratung ersetzt keine behördliche Genehmigung, Prüfung oder Abnahme.
(4) Die Leistungen stellen keine Rechts- oder Versicherungsberatung dar.

§ 3 Abgrenzung der Verantwortung
(1) Die Beratung erfolgt ausschließlich unterstützend und empfehlend.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Betreiber-, Organisations-, Aufsichts- oder Verkehrssicherungspflichten.
(3) Die Verantwortung für Planung, Umsetzung, Betrieb, Kontrolle und Einhaltung gesetzlicher
Vorgaben verbleibt vollständig beim Auftraggeber.
(4) Empfehlungen, Berichte oder Konzepte begründen keine Garantie für den Eintritt oder
Nichteintritt von Schadensereignissen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Beratung erforderlichen Informationen,
Unterlagen und Auskünfte vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Angaben des Auftraggebers eigenständig zu
überprüfen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter Angaben gehen
zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Haftung
(1) Es gelten die Haftungsregelungen der Master-AGB.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die insbesondere zurückzuführen sind auf:
– unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers,
– die Nichtumsetzung oder fehlerhafte Umsetzung von Empfehlungen,
– organisatorische, personelle oder technische Mängel im Verantwortungsbereich des Auftraggebers,
– Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben nach Leistungserbringung,
– externe Einflüsse oder Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers.
(3) Die gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit, bleibt unberührt.

§ 6 Berichte, Unterlagen und Nutzung
(1) Schriftliche Auswertungen, Berichte, Konzepte oder Stellungnahmen dienen ausschließlich
dem vertraglich vereinbarten Zweck.
(2) Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
(3) Änderungen oder Auszüge dürfen nicht ohne Zustimmung verwendet werden.

§ 7 Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Angebot, Stundensatz, Tagessatz oder einer
Pauschalvereinbarung.
(2) Zusatzleistungen oder Mehraufwand werden gesondert berechnet.

§ 8 Schlussbestimmungen
Es gelten ergänzend die Master-AGB von Paladin Protectus.

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