Brandschutzhelfer*innen
Aus und Fortbildung
Qualifizierung zum Brandschutzhelfer
– vorbereitet handeln, wenn es darauf ankommt
Kompetent unterstützen – mit fundierten Kenntnissen im Brandschutz.
→ Theorie 5UE á 45min
→ Praxisausbildung am Firetrainer
→ Nach DGUV 205-023
→ Inhouse Schulungen bei ihnen vor Ort
→ 1-20 Teilnehmer
Inhalte der Brandschutzhelfer-Ausbildung
Die Qualifizierung zum Brandschutzhelfer besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Ausbildungsteil. Beide Module werden kompakt innerhalb von 5 bis 6 Zeitstunden durchgeführt.
Alle Ausbildungsinhalte orientieren sich vollständig an den Vorgaben der DGUV Information 205-023.
Ablauf der Ausbildung
Durchführung des theoretischen Ausbildungsteils
Pause zur organisatorischen Vorbereitung des Praxisteils
Praktisches Löschtraining im Außenbereich
Ausgabe der Teilnahmebescheinigung nach Abschluss der Ausbildung




Theoretischer Ausbildungsteil
Nach einer kurzen Vorstellungsrunde beginnt unmittelbar der Theorieblock.
Dieser vermittelt die wesentlichen Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes – mit Fokus auf Prävention, Organisation und richtiges Verhalten im Brandfall.
Behandelte Inhalte sind unter anderem:
- Grundlagen des betrieblichen Brandschutzes
- Brandursachen und Brandklassen
- Löschmittel und deren Einsatzgrenzen
- Verhalten im Gefahren- und Evakuierungsfall
Zur besseren Verständlichkeit werden die Inhalte durch anschauliches Bild- und Videomaterial unterstützt.
Dauer: ca. 3 Zeitstunden
Praktischer Ausbildungsteil
Im Praxisteil wird das zuvor vermittelte Wissen konsequent umgesetzt. Ziel ist es, Handlungssicherheit zu schaffen und Hemmschwellen im Umgang mit Feuerlöschern abzubauen.
Das Löschtraining erfolgt an einem gasbetriebenen Brandsimulator mit realer Wärmeentwicklung.
Dabei werden verschiedene praxisnahe Szenarien simuliert, wie sie im betrieblichen Alltag auftreten können. Der Schwerpunkt liegt auf:
- sicherer Inbetriebnahme von Feuerlöschern
- kontrollierter Löschtechnik
- realitätsnaher Anwendung unter Aufsicht
Zum Abschluss findet eine Feedbackrunde statt. Die Teilnahmebescheinigungen werden anschließend digital und papierlos bereitgestellt.
Inhalte der Brandschutzhelfer-Fortbildung
Die Fortbildung richtet sich an bereits ausgebildete Brandschutzhelfer und umfasst ebenfalls einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Der zeitliche Umfang beträgt 3 bis 4 Zeitstunden.
Gemäß den Vorgaben ist eine Auffrischung der Ausbildung nach spätestens 3 bis 5 Jahren erforderlich, um den aktuellen Wissensstand und die Handlungssicherheit aufrechtzuerhalten.
Teilnahmebestätigung & Nachweis
Nach Abschluss der Brandschutzhelfer-Ausbildung oder Fortbildung, erhalten alle Teilnehmenden eine schriftliche Teilnahmebescheinigung.
Diese Bescheinigung dient als Nachweis der absolvierten Ausbildung zum Brandschutzhelfer gemäß den einschlägigen Vorgaben der DGUV Information 205-023 sowie der daraus abgeleiteten arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen (u. a. ArbSchG, ASR A2.2).
Die Teilnahmebescheinigung dokumentiert:
- die erfolgreiche Teilnahme am theoretischen Ausbildungsteil (betrieblicher Brandschutz, Brandklassen, Löschmittel, Organisation und Verhalten im Brandfall) sowie
- die Teilnahme an praktischen Löschübungen im Umgang mit tragbaren Feuerlöschern.
Sie kann gegenüber Unternehmen, Institutionen, Versicherungen sowie auf Anforderung von Aufsichts- oder Prüfbehörden als Qualifikations- und Unterweisungsnachweis verwendet werden.
Sie wünschen weitere Informationen zur Ausbildung oder Fortbildung von Brandschutzhelfern oder möchten einen individuellen Schulungstermin anfragen?
Gerne beraten wir Sie persönlich und stimmen Inhalte, Umfang und Durchführung gezielt auf Ihre betrieblichen oder institutionellen Anforderungen ab.
Die Durchführung der Brandschutzhelfer-Ausbildung und -Fortbildung erfolgt ausschließlich auf Anfrage und wird projekt- bzw. unternehmensbezogen geplant.
Eine fachgerecht durchgeführte Brandschutzhelfer-Qualifizierung gemäß den Vorgaben der DGUV Information 205-023 trägt maßgeblich dazu bei, im Brandfall sachgerecht zu handeln, Risiken für Menschen, Sachwerte und Betriebsabläufe zu reduzieren und rechtliche Pflichten zuverlässig zu erfüllen.
Kontaktaufnahme
Anfahrtskosten
Neben den Regionen Köln, Bonn und Siegburg sind wir bundesweit für Sie im Einsatz.
Die Berechnung der Anfahrtskosten erfolgt ab einer Entfernung von mehr als 50 km.
Maßgeblich ist die Entfernung ab 53773 Hennef.
- 0 – 50 km kostenfrei
- 51 – 100 km / 50,00 EUR
- 101 – 150 km / 100,00 EUR
- 151 – 200 km / 150,00 EUR
- ...
Voraussetzungen für die Brandschutzhelfer-Ausbildung
Für die Durchführung von Inhouse-Schulungen sind folgende organisatorische Voraussetzungen erforderlich:
- Ein geeigneter Seminarraum mit ausreichender Größe sowie Beamer oder Bildschirm (TV) für den theoretischen Ausbildungsteil
- Eine Freifläche im Außenbereich von mindestens 20 m² für das praktische Löschtraining
– mit ausreichendem Abstand zu Gebäuden, Fassaden; Fahrzeugen usw. - Optional: Ein fußläufig erreichbarer Wasseranschluss, sowie eine 230-V-Steckdose in maximal 25 m Entfernung
Für den Praxisteil wird wetterangepasste Kleidung empfohlen
Erforderlichkeit von Brandschutzhelfern
Die Bestellung und Ausbildung von Brandschutzhelfern ist für Arbeitgeber verpflichtend und ergibt sich u. a.
- aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben sowie den Regelwerken der DGUV (insbesondere DGUV Information 205-023) und der ASR A2.2.
Brandschutzhelfer übernehmen im Brandfall eine zentrale Funktion:
- Sie leiten erste Maßnahmen zur Brandbekämpfung oder -Eindämmung ein
- Sie handeln schnell und koordiniert, bis die Feuerwehr eintrifft
- Sie tragen maßgeblich dazu bei, Personenschäden, Sachschäden und Betriebsunterbrechungen zu reduzieren
Brandschutzhelfer sind damit ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Arbeitssicherheit und des vorbeugenden Brandschutzes – zum Schutz von Menschenleben, Sachwerten und betrieblichen Abläufen.
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 10
Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
Nach § 10 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet,
- Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen,
- die Anwesenheit weiterer Personen (z. B. Besucher, Kunden) zu berücksichtigen,
- sowie eine funktionierende Anbindung an externe Stellen wie Feuerwehr und Rettungsdienste sicherzustellen.
Darüber hinaus muss der Arbeitgeber geeignete Beschäftigte benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen.
Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung dieser Personen müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenzahl und zu den bestehenden Gefährdungen stehen.
Die erforderliche Qualifikation kann auch durch den Arbeitgeber selbst erbracht werden, sofern er entsprechend ausgebildet und ausgerüstet ist.
