Zusatz-AGB
Organisatorischer Brandschutz / externer Brandschutzbeauftragter

Paladin Protectus – Alexander Michelson

Diese Zusatz-AGB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Master-AGB) von Paladin Protectus und richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Zusatz-AGB gelten für alle Verträge über Leistungen im Bereich des organisatorischen
Brandschutzes sowie die Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter (BSB).
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen
Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Aufgabencharakter
(1) Gegenstand des Vertrages ist die beratende, unterstützende und dokumentierende Tätigkeit
als externer Brandschutzbeauftragter gemäß den jeweils einschlägigen Regelwerken, insbesondere
der DGUV-Information 205-003.
(2) Es wird ausdrücklich klargestellt, dass es sich um eine **Beratungsleistung** handelt.
(3) Der Auftragnehmer übernimmt keine Betreiberverantwortung, keine Weisungsbefugnis und
keine hoheitlichen Aufgaben.
(4) Eine Garantenstellung wird ausdrücklich nicht begründet.

§ 3 Abgrenzung der Verantwortung
(1) Die Gesamtverantwortung für den betrieblichen Brandschutz verbleibt beim Auftraggeber.
(2) Der Auftraggeber ist insbesondere verantwortlich für:
– die Organisation des Brandschutzes,
– die Umsetzung empfohlener Maßnahmen,
– die Unterweisung von Beschäftigten,
– die Bestellung interner Funktionsträger,
– Wartung, Prüfung und Instandhaltung brandschutzrelevanter Anlagen,
– die Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben.
(3) Berichte, Mängellisten oder Empfehlungen begründen keine Haftung für deren Nichtumsetzung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Unterlagen, Informationen und Zugänge zur
Verfügung.
(2) Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender Mitwirkung werden gesondert berechnet.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, vom Auftraggeber gemachte Angaben eigenständig
zu überprüfen.

§ 5 Haftung
(1) Es gelten die Haftungsregelungen der Master-AGB.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die insbesondere zurückzuführen sind auf:
– das Unterlassen oder die verspätete Umsetzung empfohlener Maßnahmen,
– organisatorische oder personelle Mängel beim Auftraggeber,
– fehlerhafte, veraltete oder nicht normgerechte brandschutztechnische Anlagen,
– Brandereignisse oder behördliche Maßnahmen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
(3) Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Stundensatzes, Tagessatzes oder einer
Pauschalvereinbarung.
(2) Zusatzleistungen und Mehraufwand werden gesondert berechnet.

§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
(2) Ordentliche Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Bei fristloser Kündigung aus wichtigem Grund bleiben bis dahin erbrachte Leistungen
abrechnungsfähig.

§ 8 Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller ihm im Rahmen der
Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen.

§ 9 Schlussbestimmungen
Es gelten ergänzend die Master-AGB von Paladin Protectus.

 

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