Zusatz-AGB
RSA21 – Verkehrsregelungspläne, Prüfungen und verkehrssichernde Konzepte

Paladin Protectus – Alexander Michelson

Diese Zusatz-AGB gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Master-AGB) von Paladin Protectus und richten sich ausschließlich an Unternehmer (B2B).

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Zusatz-AGB gelten für alle Leistungen von Paladin Protectus im Zusammenhang mit der Erstellung, Prüfung und fachlichen Bewertung von Verkehrsregelungsplänen sowie sonstigen verkehrssichernden Konzepten nach RSA 21.
(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung, Prüfung oder fachliche Stellungnahme zu Verkehrsregelungsplänen und Verkehrssicherungskonzepten auf Grundlage der Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA 21).
(2) Die Leistung erfolgt ausschließlich auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Vorgaben.
(3) Eine Ortsbegehung oder Gefährdungsanalyse vor Ort ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(4) Es wird kein bestimmter Erfolg geschuldet.

§ 3 Abgrenzung der Verantwortung
(1) Die Verkehrssicherungspflicht sowie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Umsetzung der Verkehrssicherungsmaßnahmen verbleiben ausschließlich beim Auftraggeber oder dessen beauftragten Verkehrssicherer.
(2) Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für behördliche Genehmigungs- oder Freigabeverfahren, Auflagen, Änderungen oder Ablehnungen durch Behörden, die tatsächliche Ausführung der Verkehrsregelung vor Ort sowie das Verhalten von Verkehrsteilnehmern oder Dritten.
(3) Verkehrsregelungspläne stellen Planungsunterlagen dar und ersetzen keine behördliche Genehmigung.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen und korrekten Angaben zur Verfügung, insbesondere Lagepläne, Verkehrsbelastungen, Bau- oder Arbeitsphasen sowie behördliche Vorgaben und Auflagen.
(2) Fehlerhafte oder unvollständige Angaben entbinden den Auftragnehmer von einer Haftung.

§ 5 Haftung
(1) Es gelten die Haftungsregelungen der Master-AGB.
(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die insbesondere zurückzuführen sind auf fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers, nicht oder fehlerhaft umgesetzte Verkehrsregelungspläne, Änderungen der örtlichen Gegebenheiten nach Planerstellung, Unfälle, Sach- oder Personenschäden im Verkehrsraum sowie Missachtung der RSA 21 oder behördlicher Auflagen durch den Auftraggeber.
(3) Gesetzlich zwingende Haftungstatbestände bleiben unberührt.

§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Angebots, Stundensatzes oder einer Pauschalvereinbarung.
(2) Zusatzleistungen, Planänderungen oder Mehraufwand werden gesondert berechnet.

§ 7 Laufzeit und Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag.
(2) Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Bereits erbrachte Leistungen bleiben abrechnungsfähig.

§ 8 Schlussbestimmungen
Es gelten ergänzend die Master-AGB von Paladin Protectus.

 

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