Zusatz AGB
Teilnehmer- und Haftungserklärung
Schusswaffenausbildung
Paladin Protectus – Alexander Michelson
Diese Teilnehmer- und Haftungserklärung gilt für sämtliche Aus- und Fortbildungen im Bereich der Schusswaffenausbildung, die durch Paladin Protectus oder durch von Paladin Protectus beauftragte Instruktoren durchgeführt werden. Sie gilt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Master-AGB) von Paladin Protectus.
§ 1 Grundsätzliches und Teilnahmevoraussetzungen
(1) Die Abgabe und Anerkennung dieser Teilnehmer- und Haftungserklärung ist zwingende Voraussetzung für die Teilnahme an Trainingsveranstaltungen im Bereich der Schusswaffenausbildung, unabhängig vom Veranstaltungsort.
(2) Die Buchung gilt ausschließlich für die namentlich angemeldete Person. Eine Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.
(3) Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich jederzeit durch einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis identifizieren zu können.
(4) Die im Rahmen der Ausbildung vermittelten Inhalte dienen ausschließlich der sicheren und gesetzeskonformen Handhabung von Schusswaffen im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Eine militärische, polizeiliche oder hoheitliche Ausbildung findet ausdrücklich nicht statt.
§ 2 Teilnahme auf eigenes Risiko / Haftung
(1) Dem Teilnehmer ist bewusst, dass Schusswaffenausbildung mit erheblichen Risiken verbunden ist. Trotz größtmöglicher Sorgfalt kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen der praktischen Übungen zu Verletzungen, Sachschäden oder sonstigen Beeinträchtigungen kommt. Der Teilnehmer erkennt diesen Umstand ausdrücklich an.
(2) Die Teilnahme erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko.
(3) Die Aufsicht und Betreuung durch Paladin Protectus sowie die eingesetzten Instruktoren erstreckt sich ausdrücklich nur auf den Zeitraum und den räumlichen Bereich der vertraglich geschuldeten Ausbildungsleistung. Für An- und Abreise, Pausenzeiten sowie Aufenthalte außerhalb der Schießbahn bzw. Ausbildungsfläche übernimmt Paladin Protectus keine Aufsichtspflicht.
(4) Eine Haftung von Paladin Protectus, der eingesetzten Instruktoren oder Erfüllungsgehilfen ist – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen. Die gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleibt unberührt.
§ 3 Gesundheitliche, persönliche und rechtliche Eignung
(1) Der Teilnehmer erklärt, dass keine gesundheitlichen Einschränkungen bestehen, die seine sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten. Dies betrifft insbesondere Erkrankungen des Herz-, Kreislauf-, Atem- oder Nervensystems, Epilepsie sowie psychische Erkrankungen mit sicherheitsrelevantem Einfluss.
(2) Der Teilnehmer erklärt, nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Betäubungsmitteln im Sinne des BtMG oder Medikamenten zu stehen, welche die Reaktions-, Wahrnehmungs- oder Urteilsfähigkeit beeinträchtigen.
(3) Der Teilnehmer erklärt, nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit Gewaltanwendung gegen Personen oder Sachen vorbestraft zu sein und dass ihm keine entsprechenden Ermittlungsverfahren bekannt sind.
(4) Der Teilnehmer versichert, kein Angehöriger oder Unterstützer extremistischer oder verfassungsfeindlicher Organisationen zu sein und bekennt sich ausdrücklich zur freiheitlich‑demokratischen Grundordnung.
(5) Paladin Protectus ist berechtigt, vor Beginn oder während der Ausbildung geeignete Nachweise (z. B. Führungszeugnis) zu verlangen und Teilnehmer bei Zweifeln an der Eignung von der Teilnahme auszuschließen.
§ 4 Ausrüstung, Waffen, Munition und PSA
(1) Sämtliche Ausrüstung, Waffen, Munition sowie persönliche Schutzausrüstung (PSA) sind grundsätzlich vom Teilnehmer selbst – bei B2B-Veranstaltungen durch den Auftraggeber – zu organisieren, bereitzustellen und auf eigene Verantwortung zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Der Teilnehmer bzw. Auftraggeber ist allein verantwortlich für den ordnungsgemäßen, gesetzeskonformen Besitz, Transport, die Aufbewahrung sowie den Einsatz von Waffen und Munition.
(3) Das Entfernen von Waffen, Munition oder Ausbildungsmaterial vom Veranstaltungsort ist untersagt. Zuwiderhandlungen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
§ 5 Schießstand, Immissionsschutz und rechtliche Rahmenbedingungen
(1) Sofern der Schießstand nicht durch Paladin Protectus gestellt wird, liegt die vollständige Verantwortung für Auswahl, Bereitstellung und rechtliche Zulässigkeit des Schießstandes beim Auftraggeber bzw. Teilnehmer.
(2) Paladin Protectus übernimmt keinerlei Haftung für den Zustand des Schießstandes, insbesondere nicht für Immissions-, Lärm-, Umwelt- oder Gesundheitsbelastungen der Teilnehmer.
(3) Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer hat sicherzustellen, dass sämtliche behördlichen Genehmigungen, Auflagen, Versicherungen sowie sonstige rechtliche Voraussetzungen erfüllt sind.
§ 6 Versicherungen
(1) Der Teilnehmer bestätigt, über eine gültige Krankenversicherung zu verfügen.
(2) Der Auftraggeber bzw. Teilnehmer hat sicherzustellen, dass eine ausreichende Haftpflicht- und ggf. Unfallversicherung besteht, die Schäden im Zusammenhang mit der Schusswaffenausbildung abdeckt.
§ 7 Ausschluss von der Teilnahme
(1) Die Instruktoren sind berechtigt, Teilnehmer bei Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen, bei Gefährdung Dritter, bei fehlender Eignung oder bei sonstigem sicherheitsrelevantem Verhalten unverzüglich von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
(2) Paladin Protectus ist darüber hinaus berechtigt, Teilnehmer vor oder während der Ausbildung ohne Angabe von Gründen von der weiteren Teilnahme auszuschließen. In diesem Fall wird die Teilnahmegebühr anteilig für nicht in Anspruch genommene Ausbildungsanteile erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 8 Medien und Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
(2) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, freiwilligen Einwilligung.
(3) Eigene Aufnahmen durch Teilnehmer sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ergänzend gelten die Master-AGB von Paladin Protectus.
