Allgemeine Geschäftsbedingungen (Master-AGB)

Paladin Protectus – Alexander Michelson

 

Auf dem Alten Garten 18
53773 Hennef
E-Mail: kontakt@paladin-protectus.de

 

§ 1 Geltungsbereich und Verhältnis zu Zusatz-AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Master-AGB) bilden die vertragliche Grundlage für sämtliche Verträge, Leistungen, Schulungen, Aus- und Fortbildungen, Beratungen, Konzepte sowie sonstige Dienstleistungen von Paladin Protectus – Alexander Michelson (nachfolgend „Auftragnehmer“).

(2) Für einzelne Leistungsbereiche, insbesondere spezielle Schulungen, Ausbildungen, Beratungsleistungen oder risikobehaftete Tätigkeiten, können ergänzende oder abweichende Besondere Geschäftsbedingungen (Zusatz-AGB) gelten.

(3) Zusatz-AGB werden dem Auftraggeber gesondert zur Verfügung gestellt und gehen im Falle von Widersprüchen den Regelungen dieser Master-AGB vor.

(4) Soweit keine besonderen Regelungen getroffen wurden, gelten ausschließlich diese Master-AGB.

§ 2 Begriffsbestimmungen

(1) Auftraggeber (KUNDE):
Jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die Leistungen des Auftragnehmers beauftragt.

(2) Verbraucher:
Natürliche Personen im Sinne des § 13 BGB.

(3) Unternehmer:
Natürliche oder juristische Personen im Sinne des § 14 BGB.

(4) Teilnehmer:
Personen, die an Schulungen, Ausbildungen oder Trainings teilnehmen.

(5) Schulung / Ausbildung:
Zeitlich begrenzte Vermittlung von Kenntnissen oder Fertigkeiten ohne Zusicherung eines bestimmten Erfolgs.

(6) Inhouse-Seminare:
Schulungen, die in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder in von diesem bereitgestellten Räumen stattfinden.

(7) Offene Seminare:
Vom Auftragnehmer organisierte Schulungen mit festgelegtem Termin an wechselnden Veranstaltungsorten.

(8) Hochrisikoausbildungen:
Schulungen mit erhöhtem Gefahrenpotenzial, insbesondere waffen-, taktische oder sicherheitskritische Trainings.

§ 3 Schulungsformate – Organisation und Leistungsinhalt

3.1 Inhouse-Seminare

Die Durchführung erfolgt in den Räumlichkeiten des Auftraggebers. Die organisatorische Vorbereitung (z. B. Technik, Räume, Teilnehmerkoordination) obliegt dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer stellt die vereinbarten Referenten und Schulungsunterlagen.

3.2 Offene Seminare

Offene Seminare werden vom Auftragnehmer geplant und durchgeführt. Organisation von Räumen, Technik, Unterlagen und Teilnahmebescheinigungen erfolgt durch den Auftragnehmer. Reise- und Übernachtungskosten trägt der Auftraggeber selbst. Teilnahmebescheinigungen werden in digitaler Form bereitgestellt.

§ 4 Vertragsgegenstand und Leistungscharakter

(1) Sämtliche Leistungen stellen Dienstleistungen dar. Ein bestimmter Lernerfolg oder ein konkretes Ergebnis wird nicht geschuldet.

(2) Schulungen ersetzen keine behördlichen Genehmigungen, Prüfungen oder amtlichen Abnahmen.

(3) Inhalte orientieren sich – sofern einschlägig – an anerkannten Regelwerken (z. B. DGUV, ASR, RSA).

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Referenten durch fachlich gleichwertige Personen zu ersetzen.

§ 5 Ablauf, Absage und Verschiebung

(1) Inhalte und Umfang ergeben sich aus Angebot oder Buchungsbestätigung.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Veranstaltungen aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt, Mindestteilnehmerzahl) abzusagen oder zu verschieben.

(3) Eine Absage begründet keinen Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden erstattet oder auf einen Ersatztermin angerechnet.

§ 6 Rücktritt, Stornierung und Erstattung

(1) Allgemeines

Rücktritts- oder Stornierungserklärungen bedürfen der Textform.

(2) Verbraucher (B2C)

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht bei termingebundenen Schulungen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Unabhängig hiervon gilt folgende vertragliche Rücktritts- und Erstattungsregelung:

bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
100 % Erstattung

21 bis 13 Kalendertage:
Erstattung abzüglich 75 € Bearbeitungs- und Planungspauschale

13 bis 7 Kalendertage:
50 % Erstattung

7 bis 0 Kalendertage oder Nichterscheinen:
keine Erstattung

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.

Sofern im Buchungssystem (z. B. pretix) ausdrücklich auf Rücktritts- und Widerrufsrechte verzichtet wird, besteht kein Erstattungsanspruch.

(3) Unternehmer (B2B)

Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

Für Schulungen gelten die gleichen Stornierungsstaffeln wie unter Abs. 2.
Die Benennung eines geeigneten Ersatzteilnehmers ist bis Veranstaltungsbeginn zulässig.

(4) Dienstleistungen / Beratungen

Bei Beratungs-, Sicherheits-, Brandschutz- oder RSA-21-Leistungen handelt es sich um individuell beauftragte Dienstleistungen.

Eine ordentliche Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bereits erbrachte Leistungen sind vollständig zu vergüten.

§ 7 Schutz- und Urheberrechte

Alle Unterlagen und Arbeitsergebnisse unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers.
Eine Nutzung ist ausschließlich für interne Zwecke zulässig. Weitergabe oder Vervielfältigung ist untersagt.

§ 8 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

(1) Aufnahmen zu Dokumentationszwecken sind zulässig.
(2) Teilnehmer können widersprechen.
(3) Werbliche Nutzung erfolgt nur nach ausdrücklicher Einwilligung.

§ 9 Haftung

(1) Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Im Übrigen Haftung nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden.

§ 10 Datenschutz

Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 11 Alternative Streitbeilegung

Der Auftragnehmer ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.
Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr

§ 12 Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz des Auftragnehmers.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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