Widerrufsrecht für Verbraucher & B2B
Paladin Protectus – Alexander Michelson
Rücktritts- und Erstattungsregelung für Verbraucher
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1. Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen konkreten Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).
Dies gilt insbesondere für die Buchung von:
offenen Kursen mit festem Termin
Schulungen, Aus- und Fortbildungen
Brandschutzhelfer-Ausbildungen
Feuerlöscher-Trainings
sonstigen Präsenzveranstaltungen mit festgelegtem Durchführungsdatum
Mit der Buchung eines solchen Kurses kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in diesen Fällen nicht.
2. Vertragliche Rücktritts- und Erstattungsregelung
Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht wird Verbrauchern folgende vertragliche Rücktritts- und Erstattungsregelung eingeräumt:
Rücktritt bis 21 Kalendertage vor Kursbeginn:
→ 100 % Erstattung der Teilnahmegebühr
Rücktritt 21 bis 13 Kalendertage vor Kursbeginn:
→ Erstattung abzüglich 25 % Bearbeitungs- und Planungspauschale
Rücktritt 13 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn:
→ 50 % Erstattung der Teilnahmegebühr
Rücktritt 7 bis 0 Kalendertage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen:
→ keine Erstattung
Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
3. Ausdrücklicher Verzicht auf Widerrufs- und Rücktrittsrechte
Sofern der Teilnehmer im Rahmen des Buchungsvorgangs über das Buchungssystem pretix ausdrücklich erklärt, dass:
mit der Leistungserbringung vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist begonnen werden soll und
er auf bestehende Widerrufs- und Rücktrittsrechte verzichtet,
besteht kein Anspruch auf Widerruf oder Rückerstattung.
Die Zustimmung erfolgt aktiv im Buchungsprozess und wird dokumentiert.
4. Erstattungsabwicklung
Sofern eine Erstattung erfolgt, wird diese über dasselbe Zahlungsmittel vorgenommen, das bei der ursprünglichen Buchung verwendet wurde, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Ende der Rücktritts- und Erstattungsregelung
Rücktritt, Stornierung und Vertragsbeendigung – Unternehmer (B2B)
Unternehmer im Sinne dieser Regelung ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1. Ausschluss eines Widerrufsrechts
Ein Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.
Mit Vertragsschluss kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.
Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen möglich.
2. Stornierung von Schulungen und Kursen
Bei der Buchung von Schulungen, Aus- und Fortbildungen sowie sonstigen Präsenzveranstaltungen mit festem Termin gelten folgende Stornierungsbedingungen:
Stornierung bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
→ 100 % Erstattung der vereinbarten Teilnahmegebühr
Stornierung 21 bis 13 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
→ Erstattung abzüglich 25% Bearbeitungs- und Planungspauschale
Stornierung 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
→ 50 % Erstattung der vereinbarten Teilnahmegebühr
Stornierung ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen:
→ keine Erstattung
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung beim Veranstalter.
3. Benennung von Ersatzteilnehmern
Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum Veranstaltungsbeginn einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dem keine zwingenden organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.
In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Kosten.
4. Dienstleistungen, Beratungen und Projektleistungen
Bei Beratungsleistungen sowie sicherheits-, brandschutz- oder RSA-21-bezogenen Dienstleistungen handelt es sich um individuell beauftragte Leistungen.
Eine ordentliche Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig von einer Vertragsbeendigung vollständig zu vergüten.
5. Zahlungsmodalitäten und Erstattung
Erstattungen – sofern vorgesehen – erfolgen über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Buchung verwendet wurde, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Ende der B2B-Regelung
