Widerrufsrecht für Verbraucher & B2B

Paladin Protectus – Alexander Michelson

Rücktritts- und Erstattungsregelung für Verbraucher

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt,
die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1. Ausschluss des gesetzlichen Widerrufsrechts

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Leistungserbringung einen konkreten Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

Dies gilt insbesondere für die Buchung von:

offenen Kursen mit festem Termin

Schulungen, Aus- und Fortbildungen

Brandschutzhelfer-Ausbildungen

Feuerlöscher-Trainings

sonstigen Präsenzveranstaltungen mit festgelegtem Durchführungsdatum

Mit der Buchung eines solchen Kurses kommt ein verbindlicher Vertrag zustande.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht in diesen Fällen nicht.

2. Vertragliche Rücktritts- und Erstattungsregelung

Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht wird Verbrauchern folgende vertragliche Rücktritts- und Erstattungsregelung eingeräumt:

Rücktritt bis 21 Kalendertage vor Kursbeginn:
100 % Erstattung der Teilnahmegebühr

Rücktritt 21 bis 13 Kalendertage vor Kursbeginn:
Erstattung abzüglich 25 % Bearbeitungs- und Planungspauschale

Rücktritt 13 bis 7 Kalendertage vor Kursbeginn:
50 % Erstattung der Teilnahmegebühr

Rücktritt 7 bis 0 Kalendertage vor Kursbeginn oder Nichterscheinen:
keine Erstattung

Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

3. Ausdrücklicher Verzicht auf Widerrufs- und Rücktrittsrechte

Sofern der Teilnehmer im Rahmen des Buchungsvorgangs über das Buchungssystem pretix ausdrücklich erklärt, dass:

mit der Leistungserbringung vor Ablauf einer etwaigen Widerrufsfrist begonnen werden soll und

er auf bestehende Widerrufs- und Rücktrittsrechte verzichtet,

besteht kein Anspruch auf Widerruf oder Rückerstattung.

Die Zustimmung erfolgt aktiv im Buchungsprozess und wird dokumentiert.

4. Erstattungsabwicklung

Sofern eine Erstattung erfolgt, wird diese über dasselbe Zahlungsmittel vorgenommen, das bei der ursprünglichen Buchung verwendet wurde, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Ende der Rücktritts- und Erstattungsregelung

 

 

Rücktritt, Stornierung und Vertragsbeendigung – Unternehmer (B2B)

Unternehmer im Sinne dieser Regelung ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1. Ausschluss eines Widerrufsrechts

Ein Widerrufsrecht besteht für Unternehmer nicht.

Mit Vertragsschluss kommt ein verbindlicher Dienstleistungsvertrag zustande.
Ein Rücktritt oder eine Stornierung ist ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen möglich.

2. Stornierung von Schulungen und Kursen

Bei der Buchung von Schulungen, Aus- und Fortbildungen sowie sonstigen Präsenzveranstaltungen mit festem Termin gelten folgende Stornierungsbedingungen:

Stornierung bis 21 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
100 % Erstattung der vereinbarten Teilnahmegebühr

Stornierung 21 bis 13 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
Erstattung abzüglich 25% Bearbeitungs- und Planungspauschale

Stornierung 13 bis 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn:
50 % Erstattung der vereinbarten Teilnahmegebühr

Stornierung ab 7 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn oder Nichterscheinen:
keine Erstattung

Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Stornierungserklärung beim Veranstalter.

3. Benennung von Ersatzteilnehmern

Der Auftraggeber ist berechtigt, bis zum Veranstaltungsbeginn einen fachlich geeigneten Ersatzteilnehmer zu benennen, sofern dem keine zwingenden organisatorischen oder sicherheitsrelevanten Gründe entgegenstehen.

In diesem Fall entstehen keine zusätzlichen Kosten.

4. Dienstleistungen, Beratungen und Projektleistungen

Bei Beratungsleistungen sowie sicherheits-, brandschutz- oder RSA-21-bezogenen Dienstleistungen handelt es sich um individuell beauftragte Leistungen.

Eine ordentliche Kündigung nach Beginn der Leistungserbringung ist ausgeschlossen, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

Bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig von einer Vertragsbeendigung vollständig zu vergüten.

5. Zahlungsmodalitäten und Erstattung

Erstattungen – sofern vorgesehen – erfolgen über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Buchung verwendet wurde, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Ende der B2B-Regelung

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